Regel
Wohn
gruppe
Die Aufnahme in die alters- und geschlechtergemischte Regelwohngruppe erfolgt im Alter von 10 bis 18 Jahren auf Grundlage der Hilfe zur Erziehung nach §34 SGB VIII.
Das Angebot richtet sich an Kinder und Jugendliche mit Entwicklungsverzögerungen, Verhaltensauffälligkeiten sowie sozialen oder emotionalen Beeinträchtigungen, die eine familienersetzende Hilfe benötigen.
Voraussetzung für die Aufnahme ist die Bereitschaft aller Beteiligten zu einer kooperativen Zusammenarbeit.
Die Unterbringung ist mittel- bis langfristig angelegt. Für jeden jungen Menschen wird gemeinsam mit dem Jugendamt und den Sorgeberechtigten eine individuelle Hilfeplanung erstellt, um eine bestmögliche Förderung zu gewährleisten.
Aufnahmeverfahren
Die Vermittlung erfolgt über das zuständige Jugendamt.
Nach Prüfung der Unterlagen findet ein gemeinsames Vorstellungsgespräch mit allen Beteiligten statt. Die Entscheidung über die Aufnahme treffen Einrichtungsleitung und Gruppenleitung.
Beendigung der Hilfe
Die Beendigung der Maßnahme erfolgt ausschließlich im gemeinsamen Abstimmungsprozess zwischen Jugendamt, Sorgeberechtigten, Einrichtung und dem jungen Menschen – orientiert am Hilfeplan und individuellen Bedarf.
Schutzauftrag
Der Schutz des Kindeswohls gemäß §8a SGB VIII hat oberste Priorität.
Durch klare interne Abläufe sowie eine enge Zusammenarbeit mit dem Jugendamt wird ein sicheres Aufwachsen gewährleistet.

