Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche
Eingliederungshilfe nach § 35a SGB VIII in Lünen: Unterstützung für Kinder und Jugendliche mit seelischer Beeinträchtigung, damit Teilhabe in Familie, Schule und Freizeit gelingt.
Kurz erklärt
Die Eingliederungshilfe nach § 35a SGB VIII unterstützt Kinder und Jugendliche, die eine seelische Behinderung haben oder von einer solchen bedroht sind. Ziel ist, dass sie gleichberechtigt am Leben in Familie, Schule und Freizeit teilhaben können. SAFE begleitet ambulant und arbeitet eng mit Eltern, Schulen und Fachärzten zusammen.
- Rechtsgrundlage
- § 35a SGB VIII
- Voraussetzung
- Fachärztliche oder psychotherapeutische Stellungnahme und Feststellung der Teilhabebeeinträchtigung durch das Jugendamt
- Für wen
- Kinder und Jugendliche mit (drohender) seelischer Behinderung
- Wo
- Überall dort, wo Unterstützung gebraucht wird
- Kosten
- Finanzierung über das Jugendamt
Was ist Eingliederungshilfe nach § 35a?
Die Eingliederungshilfe unterstützt Kinder und Jugendliche, deren Entwicklung durch Beeinträchtigungen eingeschränkt ist. Ziel ist, ihre Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu sichern und ihre Fähigkeiten zu fördern. Nach § 35a SGB VIII besteht ein Anspruch, wenn die seelische Gesundheit voraussichtlich länger als sechs Monate vom alterstypischen Zustand abweicht und dadurch die Teilhabe beeinträchtigt ist oder eine Beeinträchtigung droht, zum Beispiel bei ADHS, Ängsten, Depressionen, Autismus-Spektrum-Störungen oder Traumafolgen.
Unser Angebot
- Individuelle Förderung: persönliche, soziale und kognitive Kompetenzen stärken
- Integration in Schule und Alltag: Teilhabe am schulischen und sozialen Leben, Aufbau eines stabilen Umfelds
- Begleitung der Familien: Beratung und Unterstützung der Eltern im Umgang mit besonderen Herausforderungen
- Kooperation mit Fachstellen: Zusammenarbeit mit Schulen, Therapeutinnen und Therapeuten sowie weiteren Institutionen
- Förderung der Selbstständigkeit: Strategien entwickeln, die Eigenständigkeit stärken
Unsere Ziele
- Teilhabe ermöglichen: Zugang zu Bildung, sozialen Kontakten und Freizeit erleichtern
- Entwicklung fördern: persönliche Potenziale erkennen und gezielt unterstützen
- Familien stärken: die ganze Familie im Umgang mit Belastungen unterstützen
- Chancengleichheit schaffen: Barrieren abbauen, damit junge Menschen ihr Leben aktiv gestalten können
Wie wir arbeiten
- Individuelle Hilfeplanung: maßgeschneiderte Unterstützung für den jungen Menschen
- Ressourcenorientierung: Fokus auf Stärken und Fähigkeiten
- Netzwerkarbeit: Kooperation mit allen relevanten Fachstellen und Institutionen
- Vertrauensvolle Begleitung: enge, wertschätzende Zusammenarbeit mit den Familien
Der Weg zur Hilfe
Eltern stellen den Antrag beim Jugendamt. Dieses holt eine Stellungnahme von Kinder- und Jugendpsychiatrie oder Kinder- und Jugendpsychotherapie ein und prüft die Teilhabebeeinträchtigung. Anschließend wird im Hilfeplan festgelegt, welche Unterstützung passt.
So läuft die Hilfe ab
- Antrag beim JugendamtEltern stellen den Antrag auf Eingliederungshilfe nach § 35a SGB VIII.
- Fachliche StellungnahmeKinder- und Jugendpsychiatrie oder -psychotherapie beurteilt die seelische Gesundheit.
- Prüfung der TeilhabeDas Jugendamt prüft, ob und wie die Teilhabe beeinträchtigt ist.
- HilfeplanZiele und Umfang werden gemeinsam mit Familie und SAFE festgelegt.
- BegleitungEine feste Fachkraft startet und stimmt sich mit Schule und Therapie ab.
Wo wir unterstützen
Wir arbeiten regional und überregional. Wo und in welchem Rahmen wir unterstützen, stimmen wir individuell mit Familien und dem zuständigen Jugendamt ab.
Fragen & Antworten: Eingliederungshilfe
Wer stellt den Antrag auf Eingliederungshilfe?
Die Eltern bzw. Sorgeberechtigten stellen den Antrag beim zuständigen Jugendamt. Junge Volljährige können ihn selbst stellen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Das Jugendamt holt in der Regel eine Stellungnahme einer Fachärztin oder eines Facharztes für Kinder- und Jugendpsychiatrie oder einer Kinder- und Jugendpsychotherapeutin ein. Vorhandene Berichte von Schule oder Therapie helfen bei der Einschätzung.
Ist eine Diagnose allein ausreichend?
Nein. Neben der Abweichung der seelischen Gesundheit muss auch die Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt sein oder eine Beeinträchtigung drohen. Das prüft das Jugendamt.
Ist die Begleitung auch in anderen Sprachen möglich?
Ja. Unser Team begleitet neben Deutsch auch auf Türkisch, Kurdisch, Arabisch, Rumänisch, Englisch, Russisch und Polnisch. Weitere Sprachen sind auf Anfrage möglich. Bitte geben Sie bei der Anfrage an, welche Sprache gewünscht ist.
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