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Ambulant & stationär

Unsere Leistungen in der Jugend­hilfe

Von der Familienhilfe zu Hause bis zur Wohngruppe: SAFE bietet Hilfen nach dem SGB VIII für Kinder, Jugendliche und Familien. Von Lünen aus, regional und überregional.

Kurz erklärt

Die SAFE Jugendhilfe GmbH aus Lünen erbringt ambulante Hilfen zur Erziehung (Sozialpädagogische Familienhilfe § 31, Erziehungsbeistandschaft § 30, Intensive Sozialpädagogische Einzelbetreuung § 35), Eingliederungshilfe nach § 35a, familienunterstützende Dienste sowie stationäre Hilfe in der Regelwohngruppe Haus Insan Mensch (§ 34) in Haltern am See. Alle Hilfen werden über das zuständige Jugendamt beantragt und finanziert.

Ambulante Hilfen

Hilfe, die in den Alltag passt

Stationäre Hilfe

Ein Zuhause

§ 34 SGB VIII · Regelwohngruppe

Haus Insan Mensch

Wohngruppe in Haltern am See für Kinder und Jugendliche von 10 bis 18 Jahren.

Zur Wohngruppe

Ihr Weg zur Hilfe

  1. Antrag beim JugendamtEltern bzw. Sorgeberechtigte beantragen Hilfe zur Erziehung beim Allgemeinen Sozialen Dienst (ASD) ihres Jugendamts. Wir erklären gern, wie das geht.
  2. Anfrage an SAFEDas Jugendamt fragt bei uns an. Wir prüfen kurzfristig, welche Fachkraft passt, auch mit Blick auf Sprache und Kultur.
  3. KennenlernenEin erstes Treffen mit der Familie bzw. dem jungen Menschen. Wir hören zu und klären Erwartungen.
  4. HilfeplangesprächFamilie, Jugendamt und SAFE legen gemeinsam Ziele, Umfang und Dauer fest (§ 36 SGB VIII).
  5. Start mit fester FachkraftEine Bezugsfachkraft übernimmt. Termine finden zu Hause, in der Schule oder unterwegs statt.
  6. Überprüfung & FortschreibungRegelmäßig schauen wir gemeinsam, was erreicht wurde, und passen die Hilfe an.

Wo wir unterstützen

Wir arbeiten regional und überregional. Wo und in welchem Rahmen wir unterstützen, stimmen wir individuell mit Familien und dem zuständigen Jugendamt ab.

Häufige Fragen

Welche Hilfe passt zu unserer Familie?

Das klären wir gemeinsam mit Ihnen und dem Jugendamt. Rufen Sie uns an. Wir beraten unverbindlich und erklären die Unterschiede.

Wer entscheidet über eine Hilfe zur Erziehung?

Über Hilfen zur Erziehung entscheidet das zuständige Jugendamt auf Antrag der Sorgeberechtigten. Art und Umfang werden im Hilfeplan nach § 36 SGB VIII gemeinsam festgelegt.

Was kostet die Hilfe für die Familie?

Ambulante Hilfen zur Erziehung werden vom zuständigen Jugendamt finanziert. Für Familien entstehen dabei keine Kosten.

Ist die Begleitung auch in anderen Sprachen möglich?

Ja. Unser Team begleitet neben Deutsch auch auf Türkisch, Kurdisch, Arabisch, Rumänisch, Englisch, Russisch und Polnisch. Weitere Sprachen sind auf Anfrage möglich. Bitte geben Sie bei der Anfrage an, welche Sprache gewünscht ist.

Sie möchten eine Hilfe anfragen?

Jugendämter, Familien und Fachdienste erreichen uns telefonisch, per E-Mail oder über das Formular.

Fragen? Wir sind da.