Kinderschutz bei SAFE
Kinder haben ein Recht auf Schutz. Wir handeln klar, nachvollziehbar und im engen Austausch mit Familien und Jugendämtern.
Akute Gefahr für ein Kind?
Wählen Sie sofort den Notruf 110 (Polizei) oder 112 (Rettungsdienst).
Kurz erklärt
Bei Hinweisen auf eine Kindeswohlgefährdung nimmt SAFE nach § 8a SGB VIII eine Risikoeinschätzung durch mehrere Fachkräfte vor, zieht eine insoweit erfahrene Fachkraft hinzu und bezieht die Familie ein, soweit der Schutz des Kindes dadurch nicht gefährdet wird. Reicht das nicht aus, informieren wir das zuständige Jugendamt.
So gehen wir bei Verdacht vor
- Wahrnehmen & dokumentierenFachkräfte halten gewichtige Anhaltspunkte sachlich und zeitnah fest.
- Kollegiale BeratungDie Beobachtungen werden mit der Leitung und im Team besprochen.
- Insoweit erfahrene FachkraftEine Kinderschutzfachkraft (IseF) berät bei der Gefährdungseinschätzung.
- Familie einbeziehenEltern und Kind werden beteiligt, wenn dadurch der Schutz des Kindes nicht gefährdet wird.
- Auf Hilfen hinwirkenWir zeigen der Familie geeignete Unterstützung auf und vereinbaren Schritte.
- Jugendamt informierenWenn die Gefährdung nicht abgewendet werden kann, informieren wir das Jugendamt.
Was Kinder bei uns schützt
Pflicht und Verantwortung
Kinderschutz ist für uns gesetzliche Pflicht und zugleich ethische Verantwortung. Jedes Kind soll sicher und respektvoll aufwachsen können, unabhängig von Herkunft oder bisherigen Erfahrungen. Bei Fragen oder Verdacht auf Kindeswohlgefährdung erreichen Sie unsere Kinderschutzfachkraft Eren Ates unter 0176 82068459 oder e.ates@safe-jugendhilfe.de.
Rechte und Beschwerdemöglichkeiten
Kinder und Jugendliche in unseren Hilfen kennen ihre Rechte. Sie können sich mit Sorgen oder Beschwerden an ihre Bezugsperson, an die Leitung oder an Stellen außerhalb von SAFE wenden, zum Beispiel an das Jugendamt. Jede Beschwerde wird ernst genommen und beantwortet.
Hilfetelefone
Häufige Fragen zum Kinderschutz
Was bedeutet § 8a SGB VIII?
§ 8a SGB VIII regelt den Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung. Freie Träger wie SAFE sind verpflichtet, bei gewichtigen Anhaltspunkten eine Gefährdungseinschätzung unter Beteiligung einer insoweit erfahrenen Fachkraft vorzunehmen, die Familie einzubeziehen und, wenn nötig, das Jugendamt zu informieren.
Was ist eine insoweit erfahrene Fachkraft (IseF)?
Eine speziell qualifizierte Kinderschutzfachkraft, die bei der Einschätzung einer möglichen Kindeswohlgefährdung berät. Unser Geschäftsführer Eren Ates (IseF) und sein Stellvertreter Cem Ates (InsoFa) sind als Kinderschutzfachkräfte qualifiziert.
Ich mache mir Sorgen um ein Kind. Was soll ich tun?
Bei akuter Gefahr rufen Sie sofort 110 oder 112. Sonst können Sie sich an das Jugendamt Ihrer Stadt wenden oder uns anrufen. Wir beraten Sie und sagen Ihnen, welche Schritte sinnvoll sind.
Wie werden Mitarbeitende überprüft?
Alle Mitarbeitenden legen vor Beginn ihrer Tätigkeit ein erweitertes Führungszeugnis nach § 72a SGB VIII vor, das regelmäßig erneuert wird.
Fragen zum Kinderschutz?
Wir beraten Fachkräfte, Schulen und Eltern vertraulich.

