Wohngruppe Haus Insan Mensch in Haltern am See
Regelwohngruppe mit 9 Plätzen für Kinder und Jugendliche von 10 bis 18 Jahren. Ein familiäres, geschütztes Zuhause mit Garten, Einzelzimmern und festen Bezugspersonen.
Kurz erklärt
Das Haus Insan Mensch ist die Regelwohngruppe der SAFE Jugendhilfe nach § 34 SGB VIII in Haltern am See. In einem großzügigen Einfamilienhaus mit Garten leben bis zu 9 Kinder und Jugendliche zwischen 10 und 18 Jahren in Einzelzimmern. Ein strukturierter Alltag, verlässliche Bezugspersonen und eine individuelle Hilfeplanung geben Halt und eröffnen Perspektiven.
- Angebot
- Regelwohngruppe, familienersetzende Hilfe nach § 34 SGB VIII
- Plätze
- 9, alle in Einzelzimmern
- Alter
- 10 bis 18 Jahre, alters- und geschlechtergemischt
- Haus
- Einfamilienhaus mit ca. 260 m² Wohnfläche auf ca. 1.000 m² Grundstück
- Dauer
- Mittel- bis langfristig, festgelegt im Hilfeplan
- Adresse
- Auf der Hovestatt 6, 45721 Haltern am See
- Lage
- Zentral, wenige Gehminuten zur Innenstadt und zu allen weiterführenden Schulen
- Aufnahme
- Über das Jugendamt, nach Vorstellungsgespräch
Das Haus
Die Wohngruppe liegt zentral in Haltern am See und bietet ein familiäres und geschütztes Wohnumfeld. Das großzügige Einfamilienhaus hat rund 260 m² Wohnfläche auf einem etwa 1.000 m² großen Grundstück. Der weitläufige Garten bietet Platz für Bewegung, Begegnung, Erholung und Rückzug.
- 9 modern eingerichtete Einzelzimmer
- Aufenthaltsraum, Medienraum und Fitnessraum
- Garten- und Freizeitfläche
- Separater Trainingsbereich, in dem die jungen Menschen Schritt für Schritt lebenspraktische Fähigkeiten und Selbstständigkeit üben
Die Bewohnerinnen und Bewohner gestalten die Räume gemeinsam mit den Fachkräften mit. Das fördert Identifikation und Verantwortungsgefühl.
Alltag und Umgebung
Innenstadt und alle weiterführenden Schulen sind in wenigen Gehminuten erreichbar. Die Sport-, Freizeit- und Kulturangebote in Haltern am See beziehen wir in den pädagogischen Alltag ein.
- Strukturierter Tagesablauf und verlässliche Beziehungen
- Feste Bezugspädagogin oder fester Bezugspädagoge für jedes Kind
- Unterstützung bei Schule, Ausbildung und Hausaufgaben
- Individuelle Förderung und Hilfeplanung für jeden jungen Menschen
Zusammenarbeit mit Jugendamt und Familie
Wir stimmen uns eng und transparent mit dem Jugendamt und den Sorgeberechtigten ab. Die Förderung wird für jeden jungen Menschen individuell geplant.
Schutzauftrag
Das Kindeswohl hat oberste Priorität. Klare interne Abläufe, Schutzkonzepte und fachliche Standards nach § 8a SGB VIII sowie die enge Zusammenarbeit mit dem Jugendamt sichern den Schutz der Kinder und Jugendlichen. Mehr dazu auf der Seite Kinderschutz.
So läuft die Aufnahme ab
- Anfrage durch das JugendamtDie Vermittlung erfolgt über das zuständige Jugendamt.
- Prüfung der UnterlagenWir sichten die Unterlagen und klären, ob die Gruppe passt.
- VorstellungsgesprächJunger Mensch, Sorgeberechtigte und Jugendamt lernen Haus und Team kennen.
- Entscheidung & AufnahmeEinrichtungs- und Gruppenleitung entscheiden über die Aufnahme, der Einzug wird gemeinsam vorbereitet.
- HilfeplanZiele werden festgelegt und regelmäßig fortgeschrieben. Die Hilfe endet nur in gemeinsamer Abstimmung.
Häufige Fragen zur Wohngruppe
Wie viele Plätze hat das Haus Insan Mensch?
Die Wohngruppe bietet Platz für 9 Kinder und Jugendliche in modern eingerichteten Einzelzimmern. Freie Plätze fragen Jugendämter bitte direkt bei uns an.
Wer kann in der Wohngruppe aufgenommen werden?
Kinder und Jugendliche von 10 bis 18 Jahren in einer alters- und geschlechtergemischten Gruppe, die eine familienersetzende Hilfe nach § 34 SGB VIII benötigen, etwa bei Entwicklungsverzögerungen, Verhaltensauffälligkeiten oder emotionalen und sozialen Belastungen. Voraussetzung ist die Bereitschaft aller Beteiligten zur Zusammenarbeit.
Wie läuft die Aufnahme ab?
Die Vermittlung erfolgt über das zuständige Jugendamt. Nach Prüfung der Unterlagen folgt ein gemeinsames Vorstellungsgespräch. Über die Aufnahme entscheiden Einrichtungs- und Gruppenleitung.
Wie endet die Hilfe?
Die Hilfe endet nur nach gemeinsamer Abstimmung aller Beteiligten, orientiert am Hilfeplan und am Bedarf des jungen Menschen.
Bleibt der Kontakt zur Familie erhalten?
Ja. Die Zusammenarbeit mit Eltern und Herkunftsfamilie ist ein fester Teil unserer Arbeit. Besuche und Heimfahrten werden individuell abgestimmt.
Wer trägt die Kosten?
Die Kosten trägt das zuständige Jugendamt. Ob Eltern einen Kostenbeitrag leisten müssen, entscheidet das Jugendamt nach den §§ 91 ff. SGB VIII.
Wenn Hilfe zu Hause reicht
Freien Platz anfragen?
Jugendämter erhalten von uns kurzfristig Rückmeldung zur aktuellen Belegung.

